Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Dem Benediktiner Wirtshaus im joHanns Hof,  im Folgenden
„Restaurant“ genannt, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Veranstaltung oder eines „normalen“ Restaurantbesuchs in den Räumen oder den durch das Restaurant, nach vorheriger Absprache, zur Verfügung gestellten Räumen des benachbarten Kooperationspartners „Hotel Anna Amalia“.
Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn das Restaurant hat diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

II. Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

  1. Der Vertrag zwischen dem Restaurant und dem Kunden kommt durch Unterzeichnung des Vertragsangebots des Restaurants durch den Kunden zustande.
    1.1 Im Übrigen unterliegen auch fernmündliche  telefonische Reservierungen, sowie Veranstaltungszusagen, den hier genannten Geschäftsbedingungen.
  2. Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung des zustande gekommenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen.
  3. Das Restaurant hält sich zwei Wochen lang an das dem Kunden übersandte Vertragsangebot gebunden. Sollte dem Restaurant nach Ablauf der zwei Wochen kein vom Kunden unterzeichneter Vertrag zugegangen sein, wird das Angebot wirkungslos und kann vom Kunden nicht mehr angenommen werden. Der Vertrag kommt dann nicht wirksam zustande.
  4. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wird für beide Seiten ausgeschlossen.
  5. Ein Vertrag kommt auch bei fernmündlicher, verbindlicher Reservierung zustande.
  6. „No show“ - Liegt eine verbindliche Reservierung vor, deren Plätze, ohne vorherige Absage, nicht in Anspruch genommen werden, berechnen wir jeden nicht in Anspruch genommenen Platz mit 35,00 Euro. (Durchschnittswert  ohne Getränke) Hier erfolgt der Rechnungsversand über die im Reservierungstool hinterlegten Daten.

III. Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise, alle vereinbarten Mietzinsen und Vergütungen enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Das Restaurant ist berechtigt, bei größeren Aufträgen 80% der Angebotssumme im Voraus zu verlangen.
  3. Jede Änderung der Teilnehmerzahl hat der Kunde vorab schriftlich mitzuteilen. Die vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Teilnehmerzahlen werden dem Restaurant garantiert und können um höchstens 5% unterschritten werden, sofern dem Restaurant die Unterschreitung bis spätestens 3 Werktage vor vereinbarten Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt wird. Nach diesem Zeitpunkt behält sich das Restaurant vor, bei einer Änderung der Teilnehmerzahl die Veranstaltung in einen anderen Veranstaltungsraum mit geeigneter Raumgröße zu verlegen. Die Forderung des vereinbarten Preises für nicht erschienene Gäste bleibt hiervon unberührt. 
  4. Alle ausstehenden Forderungen des Restaurants sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfüllen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er auf den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Privatperson ist und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines höheren Vertragsschadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen Schaden in geringerer Höhe nachzuweisen. Die aufgelaufene Rechnungssumme ist am Ende der Veranstaltung in Bar, per EC-Karte oder Kreditkarte fällig. Eine Rechnungslegung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Einer exklusiven und alleinigen Nutzung des Restaurants, im Rahmen einer geschlossenen Veranstaltung, liegt in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr ein Mindestumsatz von 3500,00 Euro zugrunde. In der Zeit von 16.00 bis 23.00 Uhr beträgt der Mindestumsatz 4500,00 Euro. Jede weitere Stunde wird pauschal mit 150,00 Euro berechnet. Wird dieser Umsatz durch Speisen und Getränke nicht erreicht, wird, der Differenzbetrag in Form einer Raummiete fällig. 

IV. Kündigung des Vertrages

  1. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
  2. Das Restaurant ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
    •  der Kunde den vereinbarten Abschlag nach Vertragsunterschrift nicht oder nicht rechtzeitig an das Restaurant zahlt, oder
    • vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder
    • der Kunde gegen die Hausordnung verstößt, oder
    • das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, oder
    • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist. Im Kündigungsfall erhält das Restaurant als pauschale Aufwandsentschädigung einen Betrag von 10% der vereinbarten Vertragssumme. Bei berechtigter Kündigung des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  3. Kündigt der Kunde den Vertrag aus nicht vom Restaurant zu vertretenen Gründen oder nimmt er die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behält das Restaurant Anspruch auf die Vergütung nach dem folgenden Berechnungsschlüssel:
    • Kündigung oder Reservierungsstornierung weniger als 14 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 60% der Auftragssumme
    • Kündigung oder Reservierungsstornierung weniger als 7 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 85% der Auftragssumme
    • Kündigung oder Reservierungsstornierung weniger als 3 Tage vor dem bestimmten Veranstaltungsdatum: 100% der Auftragssumme

IV. Haftung/Verjährung

  1. Das Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  2. Das Restaurant haftet dem Kunden gegenüber für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände nur dann, wenn der Verlust bzw. Schaden nachweislich durcheine dem Restaurant zuzurechnende vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Pflichtverletzung verursacht worden ist. Beweispflichtig ist der Kunde.
  3. Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen. 

V. Sonstige Bestimmungen

  1. Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort „joHanns Hof“ oder Benediktiner Wirtshaus im joHanns Hof hingewiesen wird, sind vorher unverzüglich dem Restaurant zur Genehmigung zu übersenden. Für den Fall einer nicht genehmigten Veröffentlichung durch den Kunden, wird zugunsten des Restaurants eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% der vereinbarten Vertragssumme fällig. Sofern keine feste Vertragssumme vereinbart ist, gilt immer der ausgewiesene Mindestumsatz, für eine geschlossene Veranstaltung. Darüber hinaus ist das Restaurant zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
  2. Veranstaltungsende ist stets 23.00 Uhr. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant.
  3. Das Restaurant ist ein Nichtraucherrestaurant.
  4. Der Kunde bzw. seine Teilnehmer darf zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speisen und / oder Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten des Restaurants berechnet .

VI. Schlussbestimmungen

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit desübrigen Vertragsinhalts nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine deren wirtschaftlichem Zweck entsprechende wirksame Vertragsklausel zu ersetzen.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Weimar, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentliches Sondervermögen handelt, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat.